Rechtsanwalt als Berater

Warum sollen wir uns gerade von unserem Rechtsanwalt beraten lassen?

Die Antwort ist relativ einfach:

Der Rechtsanwalt ist aufgrund seiner Ausbildung als Berater auch in Anlage- und Vermögensfragen besonders geeignet. Viele wichtige Grundkenntnisse, die für eine fachkundige Beratung unabdingbar sind, erhält der Anwalt schon beim Studium:

Immobilienrecht, Handels- und Wertpapierrecht sind Pflichtfächer jeder Juristenausbildung. In einer zivilrechtlich orientierten Anwaltkanzlei geht es immer um Vermögensfragen. Der zivilrechtlich versierte Berater muss ebenso ein guter Kaufmann sein wie auch viel von der Vermögensverwaltung und Geldanlage verstehen. Ohne solche Kenntnisse kann man auch nicht Vermögensauseinandersetzungssachen vernünftig bearbeiten, wie dies z.B. bei Erbauseinandersetzungen oder Ehescheidungen fast schon im Regelfall notwendig ist.

Die Grundkenntnisse für eine Anlage- und Vermögensberatung sind beim Rechtsanwalt, der zivilrechtlich tätig ist, also immer vorhanden. Der Rest ist Spezialisierung und Weiterbildung wie in jedem Beruf.

Der Anwalt ist kritisch. Er kann sich in die Situation des Mandanten hinein versetzen. Vor allen Dingen ist er aber objektiv und unabhängig. Diese Unabhängigkeit zeichnet ihn gegenüber Banken- und Versicherungen aus. Diese verfolgen im „Beratungsgespräch“ häufig nur das Ziel, ihre eigenen Produkte an den Mann oder die Frau zu bekommen.

Anders der Rechtsanwalt:

Er verfolgt keine eigenen Interessen und denkt und handelt nur für seinen Auftraggeber.