Unser Angebot

Kommen Sie mit Ihren Problemen, Wünschen und Fragen zu uns. Reden wir einmal darüber! Ein erstes Beratungsgespräch (Dauer bis zu einer Stunde) kostet wenig. Wir vereinbaren meist pauschal 100,00 € plus Mehrwertsteuer als Honorar, wenn es sich nur um ein Einführungsgespräch und noch nicht um eine komplette Beratung handelt.

Dies ist zwar auch viel Geld, aber fast nichts im Verhältnis zu dem, was Sie eine Falschanlage und eine Fehlberatung kosten kann.

Eine Rechtsanwaltskanzlei wie unsere genießt ein beachtliches Ansehen. Die Klienten nehmen gerne unsere Hilfe in Anspruch. Nur bei den Gebühren besteht immer eine große Unsicherheit. Die Gebührenordnung ist so unverständlich, dass der Klient einer Anwaltskanzlei oft den Eindruck hat, die Gebühren könnten in beliebiger Höhe willkürlich festgesetzt werden. Dies wollen wir vermeiden! Deshalb vereinbaren wir Honorare als feste Preise, soweit dies möglich ist.


Hierzu einige Beispiele:

Anlageberatung

Geldanlageberatung
Prüfung von Anlagevorschlägen
Entwicklung Anlagekonzeption
Einführung Aktienanlage
Betreuung Wertpapieranlage
Entwicklung Immobilienprofil
Vertragsprüfung
Finanzierungsprüfung
Zeitaufwand
Skript Aktienanlage
Aktienprogramm klein
Aktienprogramm groß
fester Preis
Immobiliensuche und -vermittlung 3% + MwSt.
Gewährleistungsansprüche /Leistungsstörungen
Zwangsversteigerungsvertretung
Prozesse und Rechtsstreitigkeiten
RA-Honorar
   




Vermögensberatung

Wie Anlageberatung, ggfls. analog

Analyse und Konzeption
Anlageberatung (Geld)
Immobilienbewertung
Unternehmen und Vermögen
Wertpapier- (Depot-) analyse
Wertpapierberatung
Schuldenoptimierung
Steueroptimierung
Konfliktberatung
Zeitaufwand
Auseinandersetzungsberatung
z.B. Erbschaft -Ehescheidung
RA-Honorar
Immobiliensuche und -vermittlung 3% + MwSt.
Gewährleistungsansprüche /Leistungsstörungen
Zwangsversteigerungsvertretung
Prozesse und Rechtsstreitigkeiten
RA-Honorar
Letztwillige Verfügungen (Testament) RA-Honorar



Sie brauchen also nicht mit unangenehmen Überraschungen zu rechnen.Wir berechnen nur in typischen RA-Sachen Rechtsanwaltshonorare, die sich an den Gegenstandswerten orientieren. Alle anderen Honorare sind frei vereinbar.


Bisher haben wir immer eine für beide Seiten faire Lösung gefunden!

 

Fragen Sie, wenn etwas unklar ist!


Ergebnis

Wenn Sie zu Wohlstand, Vermögen und einer sicheren Altersversorgung kommen wollen, brauchen Sie einen Plan. Wir helfen Ihnen dabei, diesen Plan zu erstellen und dann auch zu „leben“.

Vertrauen Sie nicht den falschen Beratern, die nicht Ihr Bestes, sondern nur den eigenen Vorteil im Augen haben. Nur ein vernünftiger Plan für Ihren Vermögensaufbau sichert den Erfolg. Denken Sie langfristig! Vermögensbildung fängt mit einem Entschluss an. Setzen Sie sich ein Ziel, lassen Sie sich nicht entmutigen! Haben Sie in der Vergangenheit Pech gehabt, müssen Sie Ihre Fehler analysieren und Ihre Anlagetechnik ändern.

Geld ist immer zu knapp. Es ist außerdem ständig „auf der Flucht“. Nur mit Ausgabendisziplin, Verstand und einem guten Plan lässt sich Wohlstand erreichen. Ein bisschen Glück dabei kann auch nicht schaden. Aber Glück winkt nur dem, der auch tüchtig ist. Tüchtig kann man nur sein, wenn man das Richtige macht.

Dabei helfen wir Ihnen gerne mit all unserer Erfahrung!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Ihre


Anwaltskanzlei Karl W. Müller
Anlage- und Vermögensberatung