Anwaltliche Vermögensberatung
Bei der Vermögensberatung geht es nicht um einzelne Anlagen, sondern um eine ganzheitliche Beratung, bei der die Anlageentscheidung in ein Vermögenskonzept eingebettet ist. Dieses Vermögenskonzept
sollte sich in einen auf wirtschaftliche Ziele bezogenen Lebensplan einordnen. Wenn wir für ein Auto, ein Boot oder eine Reise sparen, brauchen wir den Rat eines Rechtsanwalts in der Regel nicht.
Anders ist es aber dann, wenn wir uns finanziell und wirtschaftlich für Jahrzehnte binden, etwa beim Kauf oder Bau einer Eigentumswohnung oder eines Hauses, bei der Übernahme einer Firma oder dem
Aufbau einer Existenz. Hier muss die Beratung mit der Vertrags- und Finanzierungsberatung kombiniert werden.
Auch hier gibt es wieder Kriterien, die den Rechtsanwalt in besonderer Weise qualifizieren: Er unterliegt der Schweigepflicht! Deshalb kann er von Ihnen auch und gerade dann ins Vertrauen gezogen
werden, wenn Sie in vielfacher Hinsicht „gefährliche“ Geschäfte oder risikoreiche Investitionen schon getätigt haben oder tätigen wollen. Zu denken ist an Käufe und Anlagen im Ausland,
Schwarzgeldgeschäfte und auffällig rentable Geschäfte!
Wir können Sie davor bewahren, betrogen zu werden und/oder in Strafsachen hineingezogen werden (Geldwäsche!). Deshalb sollte man vor solchen Geschäften zum Rechtsanwalt gehen, nicht
danach!
Aber auch, wenn das Kind schon ganz oder teilweise in den Brunnen gefallen ist, sollte man so schnell wie möglich den Rechtsanwalt seines Vertrauens aufsuchen. Mit ihm kann man überlegen, was noch zu
retten ist.
Uns, also Ihrem Rechtsanwalt, können Sie vertrauen. Vielen Anlageberatern auch bei Banken und Sparkassen leider nicht immer!
Aber es brauchen ja auch gar nicht die großen Schwierigkeiten zu sein, wegen denen Sie unserer Rat anfordern sollten. Es gibt viele Anlagepläne, die für Ihre Vermögenssituation insgesamt zu einem
Risiko werden können. Deshalb holen Sie unseren Rat ein, wenn Sie Investitionsentscheidungen bei den folgenden Anlagen treffen wollen:
- ausländische Ferienwohnungen
- Mietkaufimmobilien
- Zeitkaufimmobilien
- Zertifikate jedweder Art
- moderne Finanzprodukte jedweder Art
- Anlagen mit untypisch hoher Verzinsung
- offene und geschlossene Immobilienfonds
- Schiffsbeteiligungen
- Filmbeteiligungen
- Beteiligungen an und in Gesellschaften und Unternehmen
- Unternehmensmäntel
- GmbH-Käufe
All dies sind Risikogeschäfte, die dann, wenn sie schief gehen, Sie selbst und Ihr Vermögen in einen Strudel reißen können. Grundsätzlich sollten diese Anlagen auf einer „roten Liste“ für Sie stehen.
Wenn Sie sich ernsthaft damit befassen wollen, dann niemals ohne Ihren Anwalt.
Im Zweifel: Finger weg davon!
Unsere Anwaltskanzlei befasst sich mehr als 30 Jahren mit Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Vermögensberatung. Wir haben ganz besonders große Erfahrungen im Bereich
Immobilien
- Anschaffung – Verkauf - Bewertung
- Beteiligungsmodelle, insbesondere verlustreiche
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
- Immobilienfonds und deren Bewertung
Geldanlagen
- Fonds, Sparbriefe, Pfandbriefe, Obiligationen, Zinspapiere aller Art
- andere Wertpapiere, insbesondere Aktienanlagen, Zertifikate, Optionen
Unser Beratungsziel ist es, Sie „auf die eigenen Füße zu stellen“. Wir wollen Sie dazu befähigen, selbst eine verantwortliche Anlageentscheidung zu treffen.
Dies ist leichter gesagt aber schwieriger ausgeführt als versprochen. Deshalb wollen wir Ihnen unsere Arbeitsweise an zwei Bespielen verdeutlichen:
Erstes Beispiel:
Aktien
Unter allen Vermögensberatern herrscht eine erfreuliche Einigkeit darüber, dass die Anlage in Aktien - langfristig betrachtet - eine der sichersten und erfolgreichsten Anlageformen ist, die man sich
vorstellen kann. Gleichwohl sind fast alle Privatanleger bei der letzten Krise „auf die Nase“ gefallen.
Zu einem Teil liegt dies an den Betroffenen selbst! Wir alle müssen uns z.B. vorwerfen, in den Boomphasen allzu leichtfertig substantiell fast wertlose Papiere ausgesucht zu haben. Tatsache ist aber
auch, dass bei den Börsencrashs nur ein Teil von dem verloren worden ist, was vorher in mehr oder wenigen langen Perioden verdient worden ist.
Wir sind meist vorschnell mit dem Urteil und ungerecht zu uns selbst: Verluste bewerten wir über – Gewinne halten wir für selbstverständlich! Genau nachrechnen tun wir – leider – nicht oder nur
selten.
Die Anlage von Geld in Wertpapieren ist schwierig: Es reicht eben nicht aus, zur Bank zu gehen, sich ein Depot aufschwatzen zu lassen und die Bankempfehlungen zu befolgen. Wenn es so einfach wäre,
müssten schon alle Bankkunden mit etwas Vermögen reich geworden sein und die Berater erst recht! Sie sind es aber nicht! Wie schon gesagt: Ebenso wie Sie auch sonst im Leben nur mit Mühe und Arbeit
Erfolg haben können, müssen Sie auch bei der Wertpapieranlage erst einmal lernen. Das nötige „Rüstzeug“ geben wir Ihnen an die Hand. So erhalten Sie von uns ein
- Lehrbuch
- ein Beratungsangebot
- praktische Hilfe bei der Depoteröffnung und der Arbeit mit dem Depot
- Hilfestellung beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren
- und vor allen Dingen: ein spezielles Programm, um Ihren Börsenerfolg
nachhaltig und konsequent abzusichern.
Wir unterstützen Sie solange, bis Sie selbstständig genug sind, Ihre Anlageentscheidungen selbst zu treffen und mit den erlernten Methoden umzusetzen.
Vergleichen wir einmal unsere Anlageberatung und die einer Bank (XY Bank):
Anwaltskanzlei K. W. Müller | XY Bank | |
Anlageauswahl | Ihre Ideen und Vorstellungen werden diskutiert. Geeignete Marktinstrumente werden gesucht. Kommen Sie mit Prospekten, Empfehlungen etc., werden diese auf Seriosität, Schlüssigkeit und Erfolgsaussicht geprüft. | Der Bankberater bietet Ihnen Bankprodukte an, die meist aus dem Portofoille seiner Bank stammen und nur für die Bank vorteilhaft sind (Provision) |
Anlagebegleitung | Einführung in die Technik des Bankdepots bei normalen Banken und Direktbanken. Erlernen der Anlagetechnik, Anlagelehrbuch, Seminarangebot, Begleitung bei den ersten Anlagen und Erfolgskontrolle, Optional: Computerprogramm für nachhaltige Anlagen | Empfehlungen von bestimmten Anlagen ohne Begründung, sofern der Anleger nicht ganz allein gelassen wird. |
Kosten | Honorar nach Vereinbarung, wahlweise auch nur auf Erfolgsbasis: Die ersparten Kosten für günstige Depots und niedrige Kauf- und Verkaufspreise sowie der Anlageerfolg lassen das Honorar unwesentlich erscheinen. | Übliche Depotkosten, aber versteckte Honorare durch Provisionen bei den vertriebenen Produkten ohne Rücksicht auf den wirtschaftlichen Erfolg der Anlage. |
Wenden wir uns nun mehr den Immobilien und unsrer Beratung auf diesem Gebiet zu.
Zweites Beispiel:
Immobilien
Anwaltskanzlei K. W. Müller | Bank / Makler | |
Objektsuche | Klärung IhrerVermögenssituation und langfristigen Belastbarkeit. Ermittlung der für Sie „vernünftigen“ Immobilienwunsches. Klärung der Käuferrechtsform (Ehemann, Ehefrau, beide zusammen, Familie) Objektempfehlung | Andienung von Auftragsobjekten |
Anlagebegleitung | Vertrags- und Finanzierungsberatung Kritische Überprüfung der Objekteigenschaften mit der Durchsetzung von Garantien bei Gefahrenlagen (auch in Bezug auf Gewährleistung) Hilfe bei den
Vertragsformulierungen, Überprüfung der Kreditverträge auf Zinshöhe, Angemessenheit der Sicherheit und Kosten. Vergleich verschiedener Finanzierungsanbieter. Begleitung nach dem Immobilienerwerb,
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Risikoprüfung (Haftung für Schulden des Rechtsvorgängers). Vertraglicher Ausschuss von Gefahren! Bei Versteigerung: Vorbereitung und Begleitung im Zwangsversteigerungstermin. Jeweils verbunden mit ausführlicher Risikoberatung. |
Standard Kreditangebot, häufig überteuert |
Honorar | Normalerweise individuell vereinbartes Zeithonorar oder Pauschalhonorar. Nur bei entsprechender Vereinbarung auch Maklerhonorar | 3 % Mehrwertsteuer vom Objektwert |
Wir hoffen, Sie damit überzeugen zu können, dass unser Beratungsangebot so umfassend ist, wie Sie es nirgendwo anders finden können.