Honorare

Es ist eine typisch deutsche Eigenschaft, aus einer im Grunde einfachen Vergütungsfrage eine Wissenschaft zu machen, die nur noch für Fachleute verständlich ist. So hat uns der Gesetzgeber das RVG beschert, in dem die Honorare für Rechtsanwälte geregelt sind.

Was dabei herauskommt, ist einem normalen Mandanten kaum verständlich zu machen:

Da schreibt sich ein Rechtsanwalt ein Jahr lang die Finger wund und bekommt nur eine einzige kleine Gebühr. In einem Rechtsstreit dagegen werden oft innerhalb von fünf Minuten dreimal Gebühren verschiedener Höhe verdient. Der tiefere Sinn vielfacher gesetzlicher Vergütungsregelungen einschließlich des komplizierten Kostenerstattungsverfahrens ist nicht nur dem Mandanten, sondern auch dem Rechtsanwalt in vielfacher Hinsicht nicht mehr verständlich.

Es ist deshalb ein legitimes Anliegen, mit dem Rechtsanwalt auszuhandeln, was denn seine Dienstleistung kosten soll. Hier sind die verschiedensten Ansätze möglich:

- Stunden oder Zeithonorar
- Pauschalhonorar
- Vergütung nach RVG
- Erfolgshonorar (nur in Grenzen zulässig)

Suchen Sie im Gespräch eine für beide Seiten befriedigende Lösung und fixieren Sie sie schriftlich!

Können Sie sich einen Rechtsanwalt nicht leisten, haben aber einen Fall, der für mich interessant ist, so kann dieser auch in Prozesskostenhilfe bearbeitet werden. Befinden Sie sich in einer absoluten Notsituation, so sagen Sie dies bitte! Uns wird schon eine Lösung einfallen.