Beiträge an das Versorgungswerk bei fehlendem Gehalt

Selbständige sind in der Regel Pflichtmitglieder in einem Versorgungswerk. Nehmen sie eine Angestelltentätigkeit auf, können sie sich von der Versicherungspflicht der Rentenversicherung befreien lassen. Gibt es dann bei dem Arbeitsverhältnis Schwierigkeiten und wird zum Beispiel kein Gehalt ausgezahlt, versucht das Versorgungswerk, Beiträge zu erhalten und zwar unabhängig davon, ob der Selbständige überhaupt etwas verdient hat oder nicht. Es wird sogar häufig der Höchstbeitrag seitens des Versorgungswerkes festgesetzt und durch Bescheid geltend gemacht.

 

Diese Praxis ist nach einem von uns erzielten Urteil des Verwaltungsgericht Köln rechtswidrig. Der Bescheid über die an das Versorgungswerk abzuführenden Beiträge ist aufzuheben. Damit hat das Verwaltungsgericht Köln juristisches Neuland betreten und eine für Betroffene günstige Entscheidung gefällt.

 

Die Einzelheiten sind aus dem beigefügtem anonymisierten Urteil zu ersehen.

 

 

Urteil des Verwaltungsgericht Köln vom 28.06.2022
Urteil des Verwaltungsgericht Köln vom 2[...]
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