Tätigkeitsschwerpunkte

Erwarten Sie hier bitte nicht, dass ich mich hier besonderer Kenntnisse in Strafrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Verwaltungsrecht oder allen möglichen anderen Rechtsgebieten berühme. Sie können sicher sein, dass ich nach mehr als dreißigjähriger Berufstätigkeit schon auf allen Gebieten gearbeitet habe und zumindest in der Lage bin, mich ganz schnell mit der speziellen Problematik Ihres Falles vertraut zu machen.

Zumindest kann ich Ihnen einen Spezialisten vermitteln, wenn wir einen brauchen!

Ich teile die Bearbeitungsgebiete anders ein, als dies in meiner Rechtsanwalts "zunft" üblich und gemeiner Brauch ist. Für mich gibt es nur zwei große Gruppen von Fällen, hinter denen sich die Lebensprobleme meiner Mandanten verbergen:


    - Fälle mit Vermögensbezug

    - Fälle mit Persönlichkeitsbezug



Fälle mit Vermögensbezug

 

sind alle Auseinandersetzungen, deren Schwerpunkt darin liegt, dass sie für das Vermögen meiner Mandanten von großer Bedeutung sind. Dies sind schon ganz normale Ehescheidungen, die beim Zugewinnausgleich, aber auch schon beim Unterhalt für das Vermögen sehr gefährlich werden können. Bei Erbauseinandersetzungen ist es nicht anders! Aber es gibt noch viel mehr Tätigkeitsgebiete: Hierzu zählen alle Fälle im Bereich der Vermögensberatung sowie Vermögensverwaltung, das gesamte Immobilienwesen, das Wertpapierwesen, das Steuer- und Abgabenrecht und der ganz überwiegende Teil des Vertragsrechtes insbesondere das Schuldrecht und das Schadensersatzrecht bei unerlaubten Handlungen oder anderen gesetzlichen Ansprüchen.

 

                                   Ehescheidung

 

Die normale Ehescheidung ist einfach. wenn die Ehe zerrüttet ist und sich beide Partner scheiden lassen wollen, ist die Scheidung ein Kinderspiel. Schön für die Anwälte, die mit wenig Aufwand ganz gut verdienen können. Der Streitwert ist relativ hoch und bemisst sich nach dem 3-fachen Nettogehalt beider Ehegatten. Die Arbeit für die Anwälte relativ einfach!

 

Aber es gibt auch andere Fälle: Meistens dann, wenn es um viel Geld geht. Hiewr geht es "heiss" her und der Rechtsanwalt muss Kenntnisse haben, die über die eines "normalen" Kollegen hinausgehen. Unterhaltsforderungen lassen sich ja noch relativ einfach abarbeiten, obwohl die Ermittlung eines nachhaltigen Einkommens beim Inhaber eines Gerwerbebetriebes unter gleichzeitiger Anrechnung in der Ehezeit eingegangener Verpflichtungen schon schwierig werden kann.

 

Schwierig wird es aber beim sogenannten Zugewinnausgleich. Hier sind viele Kompetenzen gefragt: Das fängt bei der Grundstücksbewertung an und geht über die Bewertung eines Betriebes bis zur vollständigen Erfassung aller Verbindlichkeiten.

 

Oft habe ich den Eindruck, dass auch von manchen Kollegen das Prinzip der Zugewinnausgleichsberechnung nicht richtig verstaden worden ist. Hier helfen Computerprogramme nur vordergründig. Wer diesen Programmen vertraut, wird häufig auf die falsche Spur geführt.

 

Die "richtigen" Bewertungen sind entscheidend. Ohne die "richtige" Einschätzung von Grundstückswerten und Betriebswerten, was wiederum betriebswirtschaftliche und steuerliche Kenntnisse voraussetzt, geht es nicht. Viele Rechtsanwälte und leider auch viele Richter sind hier schlicht und einfach inkompetent. Woher sollen sie auch die notwendigen Kenntnisse haben? Auf der Universität und im Referendariat wird hier nichts beigebracht. Dabei geht es oft um viel, viel Geld. Teuer, wenn man hier schlecht beraten ist!

 

Der Zugewinn wird für jeden Ehegatten einzeln ermittelt. Er ergibt sich, wenn man dies etwas vereinfachend erklärt, aus der Differenz zwischen dem sog. Anfangsvermögen bei Beginn der Ehe und dem sog. Endvermögen bei Beendigung. Erbschaften, die in der Ehezeit bei einem Ehegatten erfolgt sind, fallen in das Anfangsvermögen. Wie sieht also die für den Mandanten "richtige" Bewertung aus?

 

Will der Mandant möglichst viel Zugewinnausgleich bei der Gegenseite kassieren, muss der Zugewinn bei dem anderen Ehegatten hoch und der eigene Zugewinn klein sein. Die Differenz wird ja ausgeglichen. Die Bewertung des Anfangs- und Endvermögens sollte also so vorgenommen werden, dass die eigene Partei optimal abschneidet.

 

Der Ehepartner, der eine hohe Zugewinnausgleichforderung des anderen fürchtet, wird also mit seinem Anwalt sehr sorgsam prüfen, ob er das eigene Anfangsvermögen nicht hoch ansetzen kann und das Endvermögen klein. Dabei hilft kein Computerprogramm, sondern nur gemeinsames Nachdenken und eine sorgfältige Klärung der Vermögenslage unter Berücksichtigung aller wertbildenden oder wertverringernden Umstände. Dies ist zwar Arbeit. Aber sie lohnt sich!

 

Der Anwalt, der eine möglichst hohe Zugewinnausgleichsforderung anstrebt, wird die Wertangaben der Gegenseite kritisch unter die Lupe nehemen. Dies geht ohne Erfahrung nur schwer! Der Anwalt sollte Kenntnis von Substanz und Ertragswertberechnungen bei Immobilien und den verschiedenen Arten der Betriebsbewertung haben. Die Wertverschiebung durch Abschreibungen (Afa´s) sollte von ihm entschlüsselt werden. Echte Verbindlichkeiten sollten von Pseudoverbindlichkeiten abgegrenzt werden können. Echte Umsätze sollten von Scheinumsätzen unterschieden werden können und heimliche Gewinnentnahmen durch Gewinnverschiebungen aufgedeckt werden können.

 

Dies ist eine anspruchsvolle, aber auch interessante Arbeit, die wir im Interesse des Mandanten auf uns nehmen müssen.

 

 

 

                          Erbauseinandersetzung

 

Bei der Erbauseinandersetzung werden die gleichen Fähigkeiten gefragt. Nur hat man es hier häufig mit mehr Gegnern zu tun: den Erben und dem Finanzamt.

 

Der Erbschaftswert lässt sich für das Finanzamt häufig erheblich vermindern. Das Finanzamt ist nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes zu einer eigenen Bewertung gezwungen, die mit dem normalen Verkehrswert häufig nur sehr wenig zu tun hat. Wer hier mitreden kann, spart Erbschaftssteuern und damit manchmal  sehr viel Geld.

 

Auch bei der Auseinandersetzung unter den Erben kommt es auf die "richtige" Bewertung an. Auch hier sind alle vorgenannten Fähigkeiten und Kenntnisse gefragt und nicht zuletzt Verhandlungsgeschick!

 

Also suchen Sie sich den tüchtigen Anwalt, der weiß, was er tut!

 

 


Fälle, die Auswirkungen auf die Persönlichkeit haben

 

sind alle Fallgestaltungen, in denen es um die persönliche Integrität geht, also das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Teile des Arztrechtes, Urheberrecht und alles, was damit zusammenhängt, wie z.B. die Fälle, in denen es um immaterielle Werte in weit gefasstem Sinne geht, wie z.B. Kunst, Ehre oder Hoffnung. Auch Nachbarschaftrecht und Wohnungseigentumsrecht fallen häufig in diese Kategorie!


Mein Ansatz ist nicht technokratisch, sondern problembezogen. Mir geht es nicht darum, das Anliegen meiner Mandanten in bestimmte Rechtsgebiete einzuordnen und dort die geeigneten rechtlichen Schritte einzuleiten, sondern erst einmal darum, das Problem zu klären. Häufig ist das Problem gar nicht ein hauptsächlich juristisches Problem, sondern ein anderes:

Die juristischen Probleme lassen sich lösen. Die dahinterstehenden Lebenswirklichkeiten häufig nicht! So sind Mandanten häufig durch vergleichsweise einfache juristische Streitigkeiten psychisch und wirtschaftlich in ihrer körperlichen und wirtschaftlichen Freiheit fundamental betroffen.

 

Über die Ursachen für diese Betroffenheit, die häufig als persönliches Unglück empfunden wird, muss nachgedacht werden. Viele Mandanten sind aufgrund von Erkrankungen, insbesondere auch aufgrund von Depressionen oder von Natur aus nicht belastungsfähig. Für sie ist es sehr schwer, die Belastungen eines gerichtlichen Verfahrens durchzustehen. Deshalb muss der Rechtsanwalt auch Rückhalt bieten und muss eine Vertrauensperson werden. Es ist sehr schwer, in der Hektik eines Anwaltsbüros hiefür die nötige Zeit und Geduld aufzubringen.

 

Es gibt aber auch ein allgemeines gesellschaftliches Problem:

 

Unsere Gesellschaft wird immer älter. Viele kommen früh in die Rente und schaffen es nicht, dann auch noch ein sinnerfülltes Leben zu führen, etwa  indem sie sich ein Hobby anschaffen, sonst eine Aufgabe suchen oder wenigstens einen Hund oder ein anderes Haustier halten. So ein Kamerad wie der Kollege "Eddie" kann viel Freude machen. Und nicht nur das: Er ermöglicht Kontakte zur Umwelt. Wer mit Eddie unterwegs ist, lernt beinahe zwangsläufig andere Hunde und mit ihnen Leute kennen. Kommunikation ist im Leben ganz wichtig. Der Mensch ist ein soziales Wesen.

 

Ansonsten besteht nicht nur die Gefahr der oft unbemerkten Vereinsamung. Mangels Kommunikation und Integration in das soziale Leben verschieben sich die Wichtigkeiten. Wenn z. B. ein älteres Rentnerehepaar nur noch in der Wohnung sitzt und in den Fernseher schaut, gewinnen die Dinge, die in diese eigenen Welt eindringen, eine fundamentale Bedeutung: Die Eigentümerversammlung einer WEG-Anlage kann dann wichtiger werden als die Beerdigung eines alten Bekannten. Traurig!

 

Man kann sich leicht vorstellen, welche Bedeutung in dieser engen Welt dann ein Wohnungseigentumsverfahren oder ein Nachbarschaftsstreit einnimmt. Es gibt nichts Wichtigeres mehr!

Nur mit der Rechtsanwendung ist diesen Mandanten nicht zu helfen. Man muss ihnen einen gangbaren Lebensweg zeigen, was sehr sehr schwierig sein kann! Was helfen kann, ist, dass man versucht, die Probleme mit Humor und Verständnis zugleich anzugehen. Wenn die Mandanten einmal erkannt haben, dass es bei ihrem Problem nicht um "Alles oder Nichts" geht, ist schon viel gewonnen.

Mein Ansatz geht also über die Lösung juristischer Probleme hinaus. Es geht häufig darum, das hinter dem juristische Problem stehende Lebensproblem zu lösen oder bei der Lösung zu helfen. So verstehe ich meinen Beruf!

Die Zahl der Fälle ist unüberschaubar. Meistens ist die Problemlage gemischt: Wirtschaftliche oder Vermögensinteressen überlagern häufig nur das eigentliche Problem: den Angriff auf die Persönlichkeit oder deren Kränkung. Wird das Hauptproblem gelöst, werden die anderen Probleme meist einfach mit erledigt.

Haben Sie also akute Probleme oder auch nur einen Beratungsbedarf, dann zögern Sie nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen. Meine tüchtige Mitarbeiterin Frau Stefania Abramo wird jederzeit gerne mit Ihnen einen Termin vereinbaren, wenn Sie ein wichtiges Anliegen haben.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Glück in allen angesprochenen Problemfeldern und eine gehörige Portion Humor, aber vor allen Dingen Gesundheit!


Ihr Karl W. Müller