Sparer in der Not - Rettung durch Gericht

 

Rechtsanwalt Karl W. Müller I, Köln

 

Sparer und Kapitalanlagenleger haben es schwer. Zwar werden sie als Investoren gerne gesehen. Wenn es dann aber darum geht, dass mühsam ersparte Geld mit reichlicher Verzinsung wieder zu bekommen, wird es leider oft recht schwierig. Investiert man in ein deutsches Vorzeigeunternehmen wie damals ,,Wirecard“, kann sich dieses im Nachhinein als reines Betrugsunternehmen herausstellen. Investiert man in Spar- und Versicherungsverträge oder „Riester“ Programme, stellt sich all so häufig nur heraus, dass die Geldempfänger sich selbst kalkuliert haben und nach Kräften versuchen, ihren Kunden die Verluste aufzubürden, statt diese selbst zu tragen. All dies ist für Sparer und Kapitalanleger alles andere als schön. Akzeptieren sie ihr Schicksal nicht, bleibt nur der Gang zum Gericht. Angesichts der mächtigen Lobby von Unternehmen, Banken, Sparkassen und Versicherungen. Ist dies ein schwerer und auch recht kostenintensiver Weg mit Maastricht unsicheren Erfolgsaussichten.

 

Es gibt aber auch Hoffnung:

 

Immer wieder erzielen Kapitalanleger und Verbraucherschützer Erfolge, die es möglich erscheinen lassen, dass auch Sparer und Kapitalanleger einmal zu ihrem Recht kommen.

 

Drei solche Meilensteine im Anlegerschutz will ich kurz vorstellen:

 

Riester-Rente

Das Landgericht Köln hat jetzt in der Klage eines Riesterrentensparers gegen die Zürich Lebensversicherung Recht bekommen. Die Versicherung hatte die Rentenansprüche entgegen der vertraglichen Vereinbarung einseitig gekürzt und dies mit der ungünstigen Kapitalentwicklung begründet.

 

Die Rente sollte um ein Viertel reduziert werden. Dies hat das Landgericht Köln nicht mitgemacht und die entsprechende Klausel für unwirksam erklärt (LG Köln Az. 26 O 12/22).

 

Prämien Sparverträge

Auch bei Prämiensparverträgen liegt aus der Sicht des Sparers manches im Argen. Viele Prämiensparverträge enthalten eine Klausel, wonach zwar eine attraktive Grundverzinsung z.B. 3,5 % oder 4 % in den Jahren um 1995 festgelegt wurde. Diese wurde aber mit dem Zusatz versehen, dass diese Verzinsung nur „zurzeit“ gelte. Die Sparkasse sollte berechtigt sein, die Verzinsung anzupassen. Dies führte angesichts der Zinsentwicklung dazu, dass die Sparkasse ihre Verzinsung angelehnt an die fallenden Leitzinsen immer weiter bis auf ein Minimum reduzierte.

 

Das ist nicht zulässig, wie der BGH entschieden hat. Die Zinsanpassungsklausel ist unwirksam. Deshalb muss eine für den Verbraucherfaire Zinsanpassung vorgenommen werden.

Wie dies zu geschehen hat, war dann wieder in zahlreichen Gerichtsentscheidungen streitig. Jetzt hat der BGH wieder ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt. Danach soll die Zinsberechnung fair anhand eines langfristigen variablen Gleitleitzinses erfolgen. Die Verzinsung hat sich also an einem langfristigen gleitenden Referenzzinssatz zu orientieren (BGH-Urteil vom 24.01.2023 XI ZR 254/21).

 

Wirecard

Auch in Sachen Wirecard tut sich etwas. Zwar wird die Anmeldung von Insolvenzforderungen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG aller Voraussicht nach nichts bringen, weil keine Masse, sondern nur Schulden vorhanden sind.

 

Eine Rechtsverfolgung gegen die Vorstandsmitglieder ist ebenfalls aller Erfahrung nach wenig aussichtsreich, da sich diese Herren mithilfe ihrer Anwälte sicherlich gesetzlich einrichten. Einziger Hoffnungsschimmer ist dann damit noch ein Verfahren gegen den Wirtschaftsprüfer E.Y.. Hier hat das Bayerische Oberlandesgericht ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz eröffnet.
 

Nach öffentlicher Bekanntmachung im Bundesanzeiger können innerhalb von sechs Monaten Ansprüche schriftlich beim Bayerischen Oberlandesgerichts zu Musterverfahren angemeldet werden.

 

Dies alles ist natürlich recht schwierig.

 

Recht haben und Recht bekommen ist gerade bei Spar und Anlagesachen zweierlei. Ohne Rechtsanwalt wird man kaum gut zurechtkommen können. Genauso wichtig, wenn nicht noch wichtiger als die Rechtsverfolgung nach Problemen ist es jedoch, vor irgendwelchen Anlagen sich ein sicheres Urteil zu verschaffen. Auch hier kann der Rat des in diesen Fragen erfahrenen Rechtsanwaltes nicht sehr wertvoll sein.

 

Ein guter Rat ist Goldes Wert und kostet nach den Rechtsanwaltsgebühren nicht allzu viel.


Karl W. Müller
Rechtsanwalt

 

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